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Verantwortungsvolle Internet-Nutzung
Im April 2003 haben Bund und Länder im Jugendmedienschutz- Staatsvertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Trägermedien und Online-Medien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einheitlich zusammengefasst.

Die Benutzung von PCs und der Einsatz des Mediums Internet als Informationsquelle sollen Schülern als selbstverständliche Arbeitsweise - auch im Unterricht - nahe gebracht werden.

Als Schulleiter haben Sie die gesetzliche Pflicht zur Aufsicht über Ihre Schüler, Sie tragen die Verwantwortung für die Nutzung ausschließlich jugendgerechter Internetseiten sowohl im Unterricht als auch im schuleigenen Internet-Cafè. Inhalte wie Pornografie, unsittliche Darstellungen, Gewalt- oder Kriegsverherrlichung, Rassenhass und Verletzung der Menschenwürde, Glücksspiel und Drogenmärkte haben hier absolut nichts zu suchen.

Durch die gezielte Auswahl von erwünschten Informationen übers Internet bietet die sBox einen größtmöglichen Schutz vor Missbrauch. Die sBox wurde von D.O.M. Datenverarbeitung GmbH in einer speziellen Schulversion entwickelt.

Das BPjM-Modul (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) wird über die sBox automatisch aktualisiert. Informationen hierzu finden Sie über diesen Link. D.O.M. ist dazu von der BPjM autorisiert.

  
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